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Zeitsprung Fach- und IT-Architekturtag

Für den  12.09. haben Marcel Hanselmann und Sasha Justmann Fach- und IT-Architekten aus der Versicherungswirtschaft nach Pforzheim geladen, um sich zu Themen rund um Digitalisierung, Prozessoptimierung und den damit verbundenen Herausforderungen auszutauschen.

Für mich war das eine durchweg gelungene Veranstaltung – die Themenauswahl war gut ausbalanciert, der Veranstaltungsort sehr charmant und die Zeitplanung großzügig genug, um auch die eine oder andere nicht vorab geplante Diskussion zuzulassen und trotzdem zwischen den Vorträgen genug Raum zum Netzwerken zulassen.

Hoffentlich lässt sich diese Veranstaltung wie geplant zu einen regelmäßigen Format weiterentwickeln, so dass es nicht bei einer Momentaufnahme bleibt, sondern wir uns laufend über die relevanten Entwicklungen am Markt und in den Häusern austauschen können.

BiPRO-Workshop zum Thema Blockchain

Am 29.06.2017 veranstaltete der BiPRO e.V. im Rahmen des neuen Formates „BiRPO-Labs“ einen Workshop zum Thema Blockchain. Sinn des Workshops war es, ein gemeinsames Verständnis über die Möglichkeiten von Blockchain insgesamt und insbesondere auch für das Potenzial im Bereich Versicherungen.

Die Veranstaltung war mit 50 Teilnehmern ausgebucht – Interessenten gab es deutlich mehr, aber die Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle lassen einen größeren Rahmen nicht zu.

Geboten wurde ein guter Überblick über Entwicklungen und Services rund um Blockchain-Technologien. Dabei wurde durchaus auch Kryptowährungen wie Bitcoin betrachtet; der Schwerpunkt lag aber eindeutig im Bereich Distributed Ledger.

Auch wenn manche das unserer Branche nicht zutrauen: es gibt auch in Versicherungen schon eine Reihe von Projekten rund um die Blockchain. Prominenter Vertreter ist hier die B3I-Initiative, die angetreten ist, Prozesse im Bereich der Rückversicherung mithilfe von Blockchain-Technologie zu automatisieren und zu verschlanken.

Dieser Workshop ist nicht als einmalige Veranstaltung geplant, sondern soll in eine zweite Runde gehen, bei der die Teilnehmer dann Use-Cases vorstellen bzw. erarbeiten, die eine branchenweite Standardisierung von Daten und Prozessen benötigen. Nach dem Selbstverständnis von BiPRO würden nur solche Use-Cases zur weiteren Behandlung aufgegriffen werden, denn  Sinn und Zweck von BiPRO ist ja nicht die Entwicklung technischer Lösungen an sich, sondern eben gerade die Standardisierung von Prozessen und Daten über die Branche hinweg.

DVB-Workshop 20./21.06.2017 – Protokoll eines Jahres: Licht und Schatten in der digitalen Versicherer-Vermittler-Kommunikation

Am 20. und 21.06.2017 trafen sich in Berlin im Hollywood-Media-Hotel am Kurfürstendamm wieder ca. 80 Vertreter von Versicherungsunternehmen, Maklern, Maklerpools, Maklerverbänden, MVP-Herstellern, IT-Dienstleistern und Standardisierungsgremien, um den Stand der wechselseitigen Kommunikationsprozesse (bzw. deren IT-technischer Unterstützung) zu diskutieren und gemeinsam Priorisierungen für künftige Umsetzungen vorzunehmen.

Dabei wurde eine Vielzahl von Praxisberichten und Wunschvorstellungen vorgetragen, jeweils gefolgt (wenn nicht sogar unterbrochen) von einer vertiefenden Diskussion im Auditorium.

Die Inhalte der einzelne Vorträge inkl. relevanter Aspekte aus der anschließenden Diskussion sind in der Folge zusammengefasst wiedergegeben – mögliche Interpretationsspielräume gehen zu meinen Lasten.

Aktueller Umsetzungsstand der BiPRO-Normen durch die Versicherer und MVP-Hersteller

Im DVB-Makler-Audit 2016 wurde erhoben, welche Normen MVPs und Versicherer in welcher Tiefe umgesetzt haben bzw. planen umzusetzen. Nicht berücksichtigt wurden dabei die TAA-Normen 42x, die traditionell bei MVPs nicht in größerem Unfang umgesetzt werden.

Auf der MVP-Seite ist die Deeplink-Norm 440 fast flächendeckend umgesetzt. Bei den Postkorbnormen wird die Norm 430.1 von ca. 75% der Hersteller unterstützt, die 430.2 von etwa 60%. Sehr wenige Umsetzungen gibt es für 430.3/4/5, überhaupt keine für die aktuelle Vermittlerabrechnung nach 430.7.

Die aktuellen Bestandsnormen sind so gut wie nicht umgesetzt – für die 501 gibt es 1-2 Implementierungen, für 502 und 503 keine.

Bei den Versicherern haben ca. 75% die Deeplink-Norm 440 soweit umgesetzt, dass Daten und Dokumente eingesehen bzw. abgerufen werden können. Etwa 50% der VU ermöglichen über den Deeplink auch den Einstieg in Änderungsprozesse im Extranet.

Bei den Postkorbnormen sieht die Verteilung ähnlich aus wie bei den MVPs – die meisten liefern reine Dokumente (430.1) und Inkassostörfälle (430.2); bei den anderen Normen ist die Unterstützung deutlich geringer. Nicht abgefragt wurden Details zur 430.4 (unterstützte Use-Cases, Umfang der Gevo-Listen).

Bei den Normen, die im Markt im nennenswerten Umfang umgesetzt sind (440, 430.1/2) beträgt die durchschnittliche Zahl der Anbindungen pro MVP zwischen 10 und 15 VU.

 

Die Bandbreite des täglichen technischen Chaos im Maklerbüro

Überblick über typische Alltagsprobleme aus der Sicht eines IT-Verantwortlichen in einem Maklerhaus. Oftmals sind es Kleinigkeiten, die auf Maklerseite verhindern, dass das Optimierungspotenzial der digitalen Maklerunterstützung wirklich gehoben wird:

  • Unterschiedliche Schreibweisen von Orts- oder Straßennamen führen beim Einlesen von Bestandsdaten dazu, dass Risikoorte vervielfacht werden. Das wiederum kann dazu führen, dass im MVP auch Prämien falsch ausgewiesen werden.
  • Bei den Postkorbnormen gibt es keine zentrale „gelesen“-Markierung für das gesamte Maklerhaus – jeder Benutzer kann jeden Datensatz abrufen und zur Weiterverarbeitung einstellen. Das führt zu Mehrfachverarbeitungen
  • Bei den wenigsten VU kann der IT-Verantwortliche im Maklerhaus selbst die Zugänge für die einzelnen Mitarbeiter administrieren
  • Es bestehen teilweise Abweichungen zwischen den im Extranet angezeigten Vertragsständen und den per GDV gelieferten Daten
  • Im Fehlerfall lässt sich das Problem oftmals nicht eindeutig einem Verursacher zuordnen – hier verweist der MVP-Hersteller gern auf das VU und umgekehrt
  • Beim VU gibt es oftmals keinen direkten technischen Ansprechpartner (oder dieser ist schwer zu erreichen); die allgemeine Hotline oder die Maklerbetreuer sind meist nicht mit den technischen Details vertraut

 

Auswirkungen der Automatisierung auf den digitalen Makleralltag

Makler müssen aus verschiedenen Gründen digitalisieren: die gestiegenen Kundenansprüche fordern das, die Versicherer verlangen teilweise digitale Kommunikation, die Ineffizienz vieler Prozesse zwingt aus kaufmännischen Erwägungen dazu und nicht zuletzt ist eine hinreichende Automatisierung auch essentiell für einen irgendwann anstehenden Unternehmensverkauf.

Während Pools durch die Bündelung eine gewisse Macht über die Versicherer haben und dadurch ggfs. auch Schnittstellen und Prozesse vorgeben oder wenigstens beeinflussen können, gilt das für kleinere Einzelmakler nicht. Daher ist gerade für diese eine möglichst flächendeckende Unterstützung von BiPRO im Markt besonders wichtig. Gerade auf Seiten der MVP-Hersteller muss hier noch viel getan werden.

 

Abwicklung von Schadenprozessen im Maklerbüro

Makler steuern alle Vorgänge aus dem MVP heraus, daher müssen dort auch alle Daten vorliegen bzw. integriert werden. Eine voll digitale Aktenführung ist heute alternativlos, macht aber i.d.R. initial mehr Arbeit.

Im Schadenbereich gilt heute, dass der Prozess das Produkt schlägt – besonders im Privatkundengeschäft sind hochgradig manuelle und lang dauernde Schadenprozesse kaufmännisch kaum noch darstellbar. Außerdem ist heutigen Kunden kaum noch vermittelbar, warum eine Regulierungszusage oftmals mehrere Tage dauert – hier gehen Makler oft ein gewisses Risiko ein, wenn sie ihrerseits ein Zusage geben, bevor das vom VU bestätigt wurde.

Die Meldung eines Schadens an den Makler erfolgt in aller Regel telefonisch, per Mail oder per Fax. Mittelfristig sind hier voll IT-gestützte Formate und Verfahren notwendig, um die Datenqualität zu erhöhen und Medienbrüche zu vermeiden (ausfüllbare PDF-Formulare, Web-Formulare).

Mit ausgewählten (Firmen-)Kunden ist zukünftig auch eine Integration über API möglich, so dass Schäden direkt aus den führenden Systemen der Kunden digital gemeldet werden können.

Auf jeden Fall braucht der Makler dann die Möglichkeit, den Schaden digital zum VU zu transportieren. Eine manuelle Doppelanlage im Extranet des VU ist aus Maklersicht suboptimal.

Wichtig ist auch, den aktuelle Schadenstatus abrufen zu können. Das ist heute oft über das Extranet möglich; besser wäre aber eine Beauskunftung über einen Webservice gem. BiN 503.

 

Umsetzung digitaler Schadenprozsse mit BiPRO-Normen

Die Normen zur Bearbeitung von Schäden sind im BiPRO-Standard vollständig vorhanden: mit der Norm 503 können Schäden initial gemeldet werden. Außerdem erlaubt die Norm es auch, im Rahmen der Bearbeitung weitere Informationen im Sinne einer Nachmeldung hinzuzufügen.

Der Schadenstatus kann mit der Norm 503 durch den Makler beim VU abgefragt werden und/oder über die Norm 430.5 durch den Versicherer an den Makler geliefert werden.

Mit der Norm 430.8 existiert eine Möglichkeit, als VU Rückfragen zu einem Schaden an den Makler zu übermitteln. Die Beantwortung dieser Rückfragen kann dann durch den Makler wieder per BiN 503 erfolgen.

Seitens BiPRO e.V. wird es eine Digitalisierungsoffensive zu den Schadennorme geben (Kickoff voraussichtlich am 22.09.2017). Inhalt dieser DiO werden zunächst die Norme n430.5 und 503 sein, noch nicht der Rückfrageprozess nach Norm 430.8.

 

 

Die zeitaufwändige Vermittlerabrechnung. Praxisbericht und Wuschvorstellung

In diesem mittelständischen Maklerhaus mit 15 Mitarbeitern gibt es jährlich ca. 60.000 normale Beitragsbuchungen, dazu noch Änderungen, Dynamiken, Stornierungen etc., so dass pro Jahr etwa 100.000 Courtagebeträge verbucht werden müssen. Die manuelle Prüfung dieser Buchungen erfordert Lohnkosten von 30.000€ pro Jahr, was wirtschaftlich eigentlich kaum sinnvoll ist. Notwendig ist es aber doch, weil man sich als Kaufmann prinzipiell nicht darauf verlassen kann, dass der Versicherer schon korrekt abrechnen wird – in der Praxis gibt es häufig Differenzen.

Um den Prozess effizienter zu machen, ist eine elektronische Lieferung von maschinenlesbaren Abrechnungsdaten erforderlich. Die BiPRO-Normen sind hier in der Praxis noch keine Hilfe; Standard ist hier heute der Austausch von csv-Dateien. Leider sind von 65 Gesellschaften, mit denen abgerechnet wird (weil Geschäft vermittelt wird oder in der Vergangenheit vermittelt wurde) nur 24 in der Lage, Daten als csv oder einem in csv wandelbaren Format zu liefern; alle anderen liefern nur PDF.

Aber auch bei denen, die csv liefern können, gibt es oft noch Verbesserungspotenzial: so sollten die Dateinamen auch nach dem Entpacken noch eindeutig und sprechend sein. Außerdem sollten die Daten nicht nur zum Download bereitgestellt werden, sondern der Makler muss aktiv (z.B. per Mail) benachrichtigt werden. Eine Übermittlung der Abrechnungsdaten in einer unverschlüsselten Email oder als mit der Vermittlernummer als Kennwort  „verschlüsster“ Zip-Anhang ist eigentlich nicht akzeptabel.

Wunsch an die Versicherer: man braucht als Makler einen Ansprechpartner für technischen Fragen – so ähnlich wie den Maklerbetreuer, nur eben IT-lastig.

 

Einblick in die 430.7-Werkstatt

Wenn man sich als Versicherer am „Ökosystem“ des Maklers orientiert, dann ist klar, dass Abrechnungsdaten maschinenlesbar geliefert werden müssen. Dazu gibt es am Markt verschiedene proprietäre Lösungen. Die GDV eNorm 3000 ist technisch veraltet, daher unterstützt die Gothaer demnächst die BiN 430.7.

Im ersten Schritt werden Abrechnungsdaten zyklisch geliefert (14 tägig); zunächst wird keine aktive Anforderung durch den Makler unterstützt. Auch der Klärungsanfrageprozess wird zunächst nicht umgesetzt; hier scheint aktuell auch noch kein großer Bedarf zu bestehen.

Gegenüber der „normalen“ Maklerpost gibt es bei der Vermittlerabrechnung gewisse Besonderheiten: so muss zum einen das PDF aus juristischen Gründen trotzdem noch geliefert werden. Außerdem gibt es im Maklerhaus oftmals unterschiedliche Berechtigungen; nicht jeder, der Maklerpost abrufen kann, darf auch Abrechnungsdaten sehen.

 

Maklerkommunikation 4.0 oder 0.4? Praxisberichte TGIC und Wunschvorstellungen Teil 1

Im Einsatz ist das MVP VIAS von Lutronik . Bei der TGIC ist man als Organisationsbenutzer angebunden. Über BiPRO-Postkorbnormen klappt der Dokumentenabruf mit ca. 10 VU, mit dem Rest nicht.

Die Zuordnungsdaten an den Dokumenten sind oft nicht gut genug für eine automatische Weiterverarbeitung. Im Schnitt sind 30% der übertragenen Dokumente völlig unbrauchbar (meist deshalb, weil Post, die vom Makler an das VU geschickt wurde, hier wieder zurückgelifert wird).

Klare Botschaft: als Makler muss man in IT investieren, um in Zukunft das Geschäft noch vernünftig betrieben zu können.

 

Wie geht’s mit der TGIC voran? Praxisberichte TGIC und Wunschvorstellungen Teil 2

Die Anbindung als Organisationsbenutzer erfordert noch manuelle Prozesse; eine durchgängig maschinengestützte Administration wie bei natürlichen Personen ist noch nicht möglich.

Die TGIC-Dokumentation ist nicht besonders gut, dafür bietet GDV Services einen guten Support.

VUs bieten z.T. unterschiedliche Services für natürliche Personen und Organisationsbenutzer (bspsw. 430 nur für Organisationsbenutzer, 440 nur für natürliche Personen).

Problem für viele VU ist, dass beim Organisationsbenutzer die Rechtesteuerung im MVP erfolgt – das passt ganz grundsätzlich nicht zum Deep-Link-Konzept und erfordert mindestens, dass die Navigation im Extranet eingeschränkt wird.

Eigentlich ist aber gerade der Organisationsbenutzer mit Berechtigungssteuerung im MVP der eigentliche Benefit der TGIC.

Für die Zukunft hoffen Makler noch auf Zusatznutzen der TGIC durch Zugriff auf das Branchennetz. Dazu bedarf es aber noch politischer Aktivtäten.

 

Dokumententransfer, aktueller Stand und weitere Herausforderungen am Beispiel „blau direkt“

Für die reine Tarifierung einfacher Sachprodukte braucht man nicht unbedingt einen BiPRO-Webservice – wohl aber da, wo die Produkte komplexer werden und/oder dynamisch erzeugte Dokumente benötigt werden. Was aber entscheidend wichtig ist, ist Lieferung von digitaler Maklerpost, von Bestandsdaten und von maschinenlesbaren Abrechnungsdaten. Blau direkt nimmt keine VU mehr neu in Vergleiche auf, wenn nicht mindestens der 430-Service, die Lieferung von GDV-Daten und Abrechnungsdaten als csv angeboten werden.

Intern kennt blau direkt nur BiPRO, nicht das GDV-Format. Deshalb wandelt blau direkt GDV-Daten mit einem „BiPRO-Washer“ von nepatec in das Modell gemäß 430.4.

In Zukunft braucht man neben der Gevo-ausgelösten Übertragung von Vorgangs- und Vertragsdaten (430.4 UC-6) auch die 500er Normen, um aktuelle Auskünfte zu erhalten und Änderungsprozesse auslösen zu können. Dabei müssen die Services nicht notwendigerweise direkt auf die Hostbestände wirken; es reicht grundsätzlich, wenn hier eine zwischengeschaltete Vertriebsdatenbank eingesetzt wird, wenn diese mindestens einmal täglich synchronisiert wird.

 

Dokumententransfer, aktueller Stand und weitere Herausforderungen am Beispiel „AMS“

Echter Mehrwert für den Makler entsteht erst, wenn Gevos und Dokumenten branchenweit einheitlich geliefert werden – alle Gesellschaften, alle Sparten, alle Gevos (oder wenigstens alle die gleichen Gevos).

In der Praxis gestaltet sich die Qualitätskontrolle bei der Dokumentenlieferung schwierig – wenn in einem bestimmten Zeitraum kein Dokument kommt, kann der jeweilige Gevo nicht aufgetreten sein; es kann aber auch ein Fehler vorliegen. Da der Consumer das nicht prüfen kann, ist es wichtig, dass der Service seitens des VU entsprechend überwacht wird.

Die Lieferung von Dokumenten ist für die Versicherer die Pflicht und in der Branche auch schon recht gut umgesetzt. Die nächsten Schritte müssen 430.5 und 430.7 sein.

Live-Demo AMS: Schadenmeldung durch Endkunden im Portal, Vorgang landet automatisch beim Makler im MVP. Dann geht es leider nicht weiter, weil der Versicherer keinen Service für die Schadenmeldung anbietet.

Derzeit kann zur Akzeptanz des Endkundenportals durch die Kunden noch wenig gesagt werden; auf jeden Fall drängen die Makler auf entsprechende Funktionalität.

Bedeutung der VU-Erstauskunft

Heute gibt es eine 1:1-Beziehung zwischen Versicherungsvertrag und einem betreuenden Vermittler. Nur dieser Betreuer bekommt Informationen zu diesem Vertrag.

Um neue Geschäftsmodelle (FinTechs) zu ermöglichen, aber auch um  es einem Makler überhaupt zu ermöglichen, erstmal ein passendes Angebot zu machen, ohne gleich die komplette Maklervollmacht zu benötigen und die Betreuung aller Verträge des Kunden zu übernehmen, muss eine Trennung von Auskunftsvollmacht und Vermittlerstatus erfolgen. So wäre z.B. auch möglich, Prozessbeteiligten, die keine Vermittler sind (z.B. Anwälte oder Steuerberater)  Vertragsauskünfte zu liefern. Diese Forderung ist Kernaussage der Berliner Digitalerklärung.

Unabhängig von dieser Trennung müssen aber auch echte Bestandsübernahmeprozesse digitalisiert und beschleunigt werden – derzeit verursachen solche Prozesse auf beiden Seiten immense manuelle Aufwände. Und Durchlaufzeiten von mehreren Monaten sind für Endkunden immer weniger vermittelbar.

Das BiPRO-Projekt „Maklermandat“ adressiert diese Problematiken. Technisch verwandt ist die Frage nach den neuen Auskunfts- und Portabilitätsrechten gemäß EU-DSGO. Allerdings ist der Umfang der Daten in beiden Use-Cases deutlich verschieden. Insofern wird die im Projekt Maklermandat entstehende Norm vermutlich nicht 1:1 für die Datenportabilität einsestzbar sein.

VU-Erstauskunft aus Sicht des klassischen Vermittlers

Der „normale Makler“ hat keine Schmerzen mit Bestandsänderungsprozessen, auch wenn die gern schneller gehen dürften. Aber auch für den klassischen Makler ist die Beauskunftung ohne BÜ alternativlos für effiziente Prozesse (z.B. Vorversichereranfrage im Rahmen der Beratung)

 

Push vs. Poll

VU stellen heute Dokumente meist einmal täglich im Batch bereit. Das reicht heute nicht mehr: erstens erwartet die Kunden die Antworten schneller, zweitens führt die Bewirtschaftung per Batch zu Lastspitzen. Das lässt sich auch an den Fehlerraten erkennen: wo im Batch bewirtschaftet wird, ist die Zuverlässigkeit beträchtlich schlechter als bei Echtzeitlieferung.

 

Tarifrechner-Renaissance: Deshalb brauchen wir BiPRO 500er…

b-tix renoviert die Angebotssoftware und zeigt hier erstmalig den aktuellen Entwicklungsstand. Funktional geht das in Richtung Vergleicher – allerdings nur insofern, als dass der Anwender nur das Produkt wählt, nicht explizit den Anbieter. Das Programm rechnet dann Produkte verschiedener Anbieter parallel und erlaubt dann den Absprung in den Abschlussprozess des konkreten Anbieters. Ein fachlicher Vergleich der Produkte findet allerdings nicht statt. Das Ranking der verschiedenen Anbieter und Produkte erfolgt nach einem geheimen Algorithmus. Einige Einflussfaktioren auf das Ranking sind aber bekannt – einer ist bspsw. die Performance der Webservices.

Den VU stellt b-tix 10 Anforderungen:

  1. Tarifierung (getQuote) muss sein
  2. Tarifierung muss mit technischem User und ohne Angabe einer echten Vermittlernummer funktionieren
  3. Tarifierung unter Vorbehalt mit Annahme von Default-Werten
  4. Performance (bei 100 echt parallelen Requests muss die Antwortzeit bei KV und Komposit < 1s sein, bei LV <3s)
  5. 480-Listenservice (einer pro Unternehmen, nicht mehrere)
  6. Vollgenerische Risikofragen (get[Quote|Offer|Order]Questions)
  7. Die elektronische Schreibmaschine ([g|s]etOrder) ist out
  8. Man braucht [g|s]etOrderQualified in allen Sparten
  9. eSignatur muss unterstützt sein (einfache Signatur reicht)
  10. 500er Normen zur Beauskunftung – eine lokale Speicherung und Synchronisation von Bestandsdaten braucht man im Zeitalter des Cloud-Computing nicht mehr

 

Maklerprozesse im Neugeschäft – Praxisbericht und Wunschvorstellung (Teil 1)

Verwendetes MVP ist ab-Agenta mit dem b-tix-Client. Leider sind dort nur wenige VU vertreten, mit denen eine Vereinbarung besteht – obwohl manche VU durchaus entsprechende Services anbieten.

Die unterschiedlichen Zugangsverfahren und Passwortalterungsstrategien erschweren den Zugang massiv.

Im Fehlerfall gibt es oft keine anwendertauglichen Meldungen (im Beispiel haben wir einen Stack-Trace gesehen!), außerdem fehlt der Ansprechpartner (MVP-Hersteller, b-tix oder VU?)

 

Maklerprozesse im Neugeschäft – Praxisbericht und Wunschvorstellung (Teil 2)

Im verwendeten MVP (VIAS von Luntronik= sind verschiedene TAA-Integrationen hinterlegt (BiPRO und proprietär). Diese werden vom Makler aber nicht verwendet, weil der Vergleich fehlt – der Makler geht immer erst über ein Vergleichsprogramm wie Nafi.

Wunschvorstellung : Kunden- und Vertragsdaten sind im MVP und können von dort an ein Vergleichsprogramm übergeben werden (keine erneute Eingabe). Und aus dem Vergleicher heraus müsste man dann den konkreten Produktgeber wählen und – wiederum ohne erneute Dateneingabe – direkt in den Abschlussprozess mit Dunkelpolicierung kommen.

 

Der digitale Angebots- und Antragsprozess – wo steht die Branche mit ihren TAA-Prozessen im Jahr 2017?

TAA-Prozesse sind als Indikator für den Stand der Branche bzgl. der gesamten Digitalisierung gut geeignet

Beim Homebanking gibt es den HBCI-Standard seit 1995 – und der funktioniert immer noch und wird auch aktuell von FinTechs für neue Geschäftsmodelle genutzt.

BiPRO dagegen ist immer noch –  zumindest im Bereich TAA – weit weg von einem echten Standard: nicht alle VU unterstützen BiPRO; die, die es tun, bilden meist nicht die komplette Produktlandschaft ab und dann werden auch noch VU-individuelle Erweiterungen modelliert (teilweise selbst da, wo es eigentlich im Standard-Modell bereits Felder gibt).

Für einen Vergleicher ist BiPRO daher nicht ausreichend.

Es besteht der Verdacht, dass die Branche Unterscheidung als Selbstdefinition ansieht. Warum sonst gibt es z.B. individuelle Berufelisten, wo es doch eine ARGE-Liste mit 35.000 Einträgen gibt, die eigentlich alle Merkmale enthält, die man bei den individuellen Listen so findet?

Recht gut digitalisiert ist die KFZ-Versicherung. Dort gab es allerdings durch die Einführung des zentralen Fahrzeugregisters und der elektronischen Versicherungsbestätigung durch die Regulatorik einen externen Treiber. Das ist symptomatisch: nur da, wo externe Treiber vorhanden sind, bewegt sich wirklich etwas.

Und wenn denn einmal digitale Prozesse vorhanden sind, werden die vom Makler oft nur schleppend angenommen. Als Beispiel wurde vers.diagnose genannt, ein Online-Tool, mit dem der Makler anonym und kostenlos eine Risikoprüfung bei 13 VU durchführen kann. Stattdessen versenden Makler noch immer Risikovoranfragen, obwohl das einen immensen manuellen Aufwand auf beiden Seiten verursacht und außerdem datenschutzrechtlich höchst bedenklich ist.

 

Yes, we can

Beim Abruf von Maklerpost werden täglich im Schnitt ca. 10.000 Dokumente übertragen. Dabei treten teilweise mehrere Hundert technische Fehler pro Tag auf. Diese Fehler verursachen manuellen Aufwand und sorgen für eine verspätete Zustellung beim Makler.

Bestimmte Fehlerkategorien sind auf Lastspitzen zurückzuführen und treffen Gesellschaften, die per Batch bewirtschaften deutlich häufiger als solche, die near-time ausliefern.

Insgesamt laufen diese Services weniger stabil, als man sich das für geschäftskritische Komponenten wünschen würde. Aber es gibt eine gute Nachricht – mit der Zeit sinken die Fehlerraten; es wird also besser.

 

Technische Kommunikation VU – Assekuradeur – Makler

Wenn Digitalisierung Standardisierung bedeutet, dann werden Innovationen behindert und die Interessen kleinerer Akteure werden nicht ausreichend berücksichtigt.

So normiert BiPRO z.B. keine Meldeprozesse zwischen Assekuradeur und VU. Und durch die Zementierung der Spartentrennung im Datenmodell müssen innovative spartenübergreifende Deckungskonzepte spätestens bei der Abbildung auf das BiPRO-Modell wieder auf klassische Bündelung reduziert werden.

Die Branche wäre gut beraten, ihre Standards nicht nur auf Multiplikatoren wie Vergleicher und Pools auszurichten, sondern ebenso die Interessen der kleineren Akteure zu berücksichtigen.

Darüberhinaus sollte man nicht nur nationale Märkte betrachten – sowohl bei der Einbeziehung multinational tätiger Unternehmen (VU, Vermittler oder Softwarehersteller) als auch beim Outsourcing von IT-Dienstleistungen ist es ein Hindernis, dass BiPRO nur auf Deutsch verfügbar ist.

 

Zusammenfassung und Verfeinerung der 2016er Prioritätenliste

Gegenüber dem letzten Jahr hat sich die Priorisierung nicht grundsätzlich geändert. Festzustellen ist allerdings, dass die Fortschritte bisher nicht so groß waren wie letztes Jahr erwartet – 500er Normen sind immer noch nicht implementiert und die Deeplink-Norm 440 ist immer noch die, die dem Makler den größten Nutzen zu bringen scheint.

Die aktuelle Prioritätenliste sieht so aus

Prio 0: 430.4 UC-6 (geschäftsvorfallgesteuerte Übermittlung von Geschäftsvorfallskennung, Zuordnungsdaten und ggfs. Dokumenten)

 

Prio 1:

  • 501/502 Bestandseinsicht (Consumer-ausgelöste Lieferung von Partner- und Vertragsdaten). In Szenarien, in denen die Ordnungsbegriffe des VU (VSNR, Partnernummer) beim Consumer nicht vorliegen, wären auch die Suchkontexte 480.4 und 480.5 wichtig.
  • 4. UC-4 (geschäftsvorfallgesteuerte Übermittlung von Geschäftsvorfallskennung, Nettodaten und ggfs. Dokumenten); dieser Use-Case wird aber weniger wichtig, wenn Gevos mit flächendeckend verfügbarer 430.4 UC-6 übermittelt werden und die zugehörigen Bestandsdaten über einen 50x-Service gezogen werden können

 

 

Prio 2:

  • Bestandsdatenänderung (502,503)

 

Prio 3: Vermittlerabrechnung und Schadenbearbeitung

– 430.7 Vermittlerabrechnung

– 503 Schadenmeldung

– 430.5 Schadenauskunft

Prio 4: TAA (42x)

 

Persönliches Fazit

Ein wenig Optimismus vom letzten Mal ist verflogen, man hat gesehen, dass die Umsetzungen gerade der 500er Normen doch schwieriger sind als erwartet.

Erkennbar ist aktuell ein Dissens zwischen den Verfechtern der klassischen Bestandsdatenbewirtschaftung nach Art des GDV-Datensatzes, die über GDV-Daten oder besser 430.4 UC 1 und 2 Bestandsdaten vom VU erhalten und bei sich im MVP einspielen wollen und den Anhängern der Cloud-Computing-Welt, in der man die Synchronisierung von Datenbeständen aus verschiedenen Quellen überhaupt nicht mehr anstrebt, sondern die Daten an Ort und Stelle im verantwortlichen System lässt und sie bei Bedarf per Service abruft.

Natürlich sind hier auch die unterschiedlichen Geschäftsmodell relevant – ein Einzelmakler hat sicher in höheres Interesse daran, seinen Bestand komplett lokal im MVP zu halten als das bei einem Pool der Fall wäre.

Und klar ist auch: es gibt Makler, die nicht in IT investieren wollen und auch nicht bereit sind, ihr Geschäft bei einem Pool abzugeben. Diese Makler werden von den diversen Angeboten zur IT-Integration nicht erreicht und werden über kurz oder lang vom Markt verschwinden, weil sie immer weniger in der Lage sein werden, gleichzeitig allen regulatorischen Anforderungen zu genügen und auch ihr Bestandsgeschäft wirtschaftlich zu betreiben.

BiPRO-Tag 2017

Am 16. und 17.05. traf sich die Branche wieder in Neuss zum alljährlichen BiPRO-Tag. Diesmal wurde mit ca. 460 Besuchern ein neuer Rekord aufgestellt. Bei der Abendveranstaltung am ersten Tag hat man das auch gemerkt – hier waren die Räumlichkeiten definitiv überfordert.

Aber man besucht den BiPRO-Tag ja normalerweise nicht in erster Linie wegen der Abendveranstaltung, sondern wegen der Mischung aus extrem fokussiertem Vortragsprogramm und Gelegenheit zum Networking unter Gleichgesinnten/Leidensgenossen. Und da wurden wir wieder nicht enttäuscht!

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Von Einsteigerworkshops und speziellen Rechtsthemen über grundsätzliche Softwarethemen bis hin zu (für die Versicherungswirtschaft) perspektivischen Themenfeldern wie Blockchain und IoT wurde alles geboten – und dann noch angereichert mit Podiumsdiskussionen mit der großen Politik (wobei angesichts der direkt vorausgegangenen Landtagswahl in NRW und deren mögliche Bedeutung für die Verhältnisse im Bundestag in dieser Diskussion nicht alles direkt mit BiPRO in Verbindung zu bringen war).

Wir nehmen mit: BiPRO ist im Markt gesetzt, hat aber noch einige Hausaufgaben zu machen. Und der Erfolg bringt andere Akteure auf den Plan, die ihrerseits dieses Feld gern bespielen wollen.

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Also: es bleibt spannend!

BAM-Workshop 23./24.01.2017: IT-Integration zwischen Makler, Versicherer und Dritten

Am 23. und 24.01. veranstaltete der Berliner Arbeitskreis Maklerprozesse wieder den jährliche Workshop zu IT-Themen rund umd die technische Unterstützung von Maklern.

Die einzelnen Vorträge:

dvb-Makler-Audit 2016: Trends in der technischen Makleranbindung und Feedback aus der Maklerschaft

Auch 2016 hat die dvb wieder Makler zu diversen Themen rund um die technische Unterstützung durch die Versicherer befragt. Dabei haben sich die Trends der letzten Jahre weitestgehend fortgesetzt. Einige Kernpunkte dazu:
– Alle Extranets haben Schwächen
– Makler wollen Nutzen, keine Ablenkung – „Klicki-Bunti“-Redesign von Extranets im Stile der endkundenorientierten Web-Auftritte ist eher kontraproduktiv
– Eigentlich sind Extranets sinnlos: Makler brauchen die Daten in ihren Verwaltungssystemen, daher sollten Versicherer diese Daten per BiPRO-Normen zur Verfügung stellen
– Priorität bei der Umsetzung von BiPRO-Normen durch Versicherer sollte die Lieferung von Dokumenten haben. Danach folgt die Möglichkeit zur Veranlassung von Vertragsänderungen, danach die Lieferung kompletter Bestandsdaten an das MVP. Die TAA-Prozesse (die vielfach von den Versicherern zuerst angegangen werden) sind weniger interessant.
– Makler haben im Neugeschäft Verbindungen mit ca. 10 VU. Da hier aber im Laufe der Zeit einige Wechsel erfolgen, hat man im Bestand meist ein Vielfaches an VU-Verbindungen (typischerweise 40-60). Aus diesem Grunde ist der Hebel bei den Bestandsprozessen deutlich größer als bei den Neugeschäftsprozessen
– Die Marktuntersuchung zeigt, dass im standardisierten Gewerbegeschäft im Gegensatz zum Privatkundengeschäft noch vergleichsweise wenige Vergleichsrechner verwendet werden.
– Etwas überraschend: es gibt eine hohe Bereitschaft in der Maklerschaft, sich an den Kosten eines Single-Sign-On-Verfahrens zu beteiligen (50% der befragten Makler wären bereit, dafür monatlich 10€ oder mehr zu bezahlen)


BiPRO-Normen Gewerbe und Industrie

BiPRO hat im letzten Jahr neue Normen im Bereich der Gewerbe- und Industrieversicherung geschaffen und plant hier auch noch weitere Aktivitäten. Dazu einige Fakten:
– Im Projekt wurde pragmatisch unterschieden zwischen Klein-Gewerbe (alles, was maschinell tarifierbar ist) und Groß-Gewerbe und Industrie (alles, was nicht maschinell tarifierbar ist). Eine klare Abgrenzung zwischen Groß-Gewerbe und Industrie wurde nicht getroffen; hier ist aktuelle kein Unterscheidung notwendig.
– Die Norm 502.5 kommt voraussichtlich im Sommer 2017 im BiPRO-Release 2.7 und hat als Schwerpunkt das Klein-Gewerbe i.S. der obigen Definition; Groß-Gewerbe und Industrie werden eingeschränkt unterstützt.
– GeVos zur Bestandsänderung sind grundsätzlich möglich; in der Norm wurden aber keine spartenspezifischen Änderungsvorgänge spezifiziert. Dadurch beschränkt sich die Normierung der Änderungsprozesse auf den spartenunabhängigen Basisumfang.
– Schwerpunkt der Normierungen sind Prozesse rund um Meldungen des VN an das VU. Daher hat – im Gegensatz zu den bisherigen BiPRO-Normen – hier der VN explizit eine Rolle als Akteur im Prozess. Hier öffnet sich die BiPRO also grundsätzlich für Prozesse zwischen Endkunde und Vermittler, bei denen der Makler keine explizite Funktion im Prozess hat. Das eröffnet auch in anderen Sparten ganz neue Möglichkeiten – das ist aber hinsichtlich des gemeinsamen Positionspapiers von BiPRO und GDV auch nicht ganz unkritisch.


BiPRO in der Praxis

Hr. Kuhn gibt einen kurzen Abriss der Entwicklung der BiPRO-430er-Normen. In der Rückschau ist hier zu erkennen, dass sich Namen und Inhalte mehrfach verändert haben und die Entwicklung eine ganze Reihe von inkompatiblen Änderungen mit sich brachte, die Versicherer vor erhebliche Probleme gestellt hat. Die AL bleibt da aber am Ball, hat den aktuellen Stand der Norm 430.4 UC-6 (also die klassische Maklerpost) schon länger produktiv und plant, noch im ersten Quartal als einer der ersten VU auch die Use-Cases 1 und 2 (also die echte Bestandsdatenlieferung) umzusetzen.
Weiterhin hörten wir eine sehr kritische Auseinandersetzung mit dem Projekt MKK, welches in der Entwicklung auch diverse Neuorientierungen durchgemacht hat – mittlerweile ist nicht mehr so ganz klar, wo der Mehrwert gegenüber bisherigen Lösungen liegen soll.


Vernetzung ist alles

Zwischen grundsätzlichen Überlegungen zur Digitalisierung an sich gab es zwei Thesen, über die man einmal nachdenken sollte:
1. Das Internet ist ursprünglich als Informationsmedium angelegt (und nicht als Infrastruktur), bildet aber heute doch die zentrale Infrastruktur für digitale Geschäftsmodelle. Die grundsätzliche Anlage der Technologie und der Protokolle ist der Grund für manche Schwächen. Hier greift z.B. BiPRO semantic an.
2. Wesentliches Merkmal digitaler Märkte ist Abkehr von „Pipe“-Märkten (bei denen ganz klar, welcher Marktteilnehmer Provider und welcher Consumer ist) hin zu „two-sides“-Märkten, bei denen ein Akteur sowohl Anbieter als auch Nachfrager sein kann. Ich glaube zwar nicht, dass das allgemeingültig ist (gerade im Versicherungsbereich wird auch in digitalen Geschäftsmodellen wohl immer klar sein, wer Schutz anbietet und wer ihn in Anspruch nimmt); sicher ist aber, dass die Digitalisierung bestimmte Markteintrittsbarrieren abschafft (bzw. durch neue ersetzt) und so auch kleineren Markteilnehmern Möglichkeiten eröffnet.
Hr. Heussen stellte in einer Demo das b-ox-System der b-tix vor. Hierbei handelt es sich sowohl um ein iPaaS-Angebot (integrated platform as a service) als auch um einen Marktplatz für Software-Lösungen (und zwar sowohl für klassische Softwarelösungen als auch für Implementierungen, die in eben dieser b-ox-Plattform laufen). Innerhalb der Plattform sind u.a. eine News-Feed-App als auch Frontends für die BiPRO-Normen 430 und 440 „Postkorb“ bzw. „Portalsuche“ verfügbar. Technisch interessanter Aspekt dabei: die Plattform wird in der Amazon-Cloud gehostet. Datenschutzrechtlich ist das dadurch abgesichert, dass eine Speicherung garantiert in einem zertifizierten deutschen Rechenzentrum erfolgt.
Unerwähnt blieb die bisher mit dem Namen b-ox assoziierte Hardware-Lösung – ist diese möglichweise also bereits der eigenen Digitalisierung zum Opfer gefallen?


Versicherungsvertrieb 4.0 – ohne Infrastruktur geht nichts

Bei Acturis verfolgt man auf den ersten Blick einen ähnlichen Ansatz wie b-tix: man schafft eine Infrastrukturplattform, auf der Prozesse zwischen Vermittler und Versicherer ablaufen. Allein aus der BiPRO-Prozesslandkarte sind über 600 definierte Prozesse anzuleiten – diese sind nach Ansicht von Hrn. Rindermann unmöglich zwischen allen Marktteilnehmern bilateral zu Implementieren – trotz aller Standardisierungsbemühungen. In anderen Branchen hat sich für solche Fragestellen das sog. „Hub & Spoke“-Prinzip bewährt, bei dem Interemdiäre zum Einsatz kommen. Ein Beispiel dafür ist der internationale Luftverkehr, bei dem es zu einer Spezialisierung kam mit regionalen Zubringerflüge zu einigen wenigen Knotenpunkten, über die dann der Interkontinentalverkehr gebündelt (und damit hocheffizient) abgewickelt wird.
In dieser Rolle sieht man sich bei Acturis: eine (von möglicherweise mehreren) Plattformen, die eine bestimmte (möglichst hohe) Zahl von Akteuren an sich bindet. Dass Acturis durch die Bündelung von Maklerverwaltungs- und Vergleichssoftware hier auf der Maklerseite schon ein gewisses Potenzial erreich hat, ist ja bekannt. Neu war mir aber, dass Acturis jetzt auch direkt die Anbieterseite bedient: Versicherer können nicht nur über Acturis ihre BiPRO-Services als SaaS-Angebot betreiben, sondern auch direkt Produktberechnungen und Bestandsführung in der Acturis-Umgebung umsetzen lassen. In diesem Fall ist dann eine Bereitstellung von BiPRO-Services nur noch dann notwendig, wenn man auch Consumer bedienen will, die nicht ebenfalls in der Acturis-Welt unterwegs sind. Insofern eigentlich ein klarer Gegenentwurf zur BiPRO!


Single-Sin-On für Onlinedienste – easy Login im Einsatz bei Maklern und Versicherern

Das jährliche Update zu easy Login – dazu noch ein kurzer Abriss, wie easy Login und der SSO e.V. organisiert sind. Aktuelle Informationen:
– aktuell beträgt der Sharing-Grad der aktiven Benutzer ca. 3.5 VU pro Benutzer – hier läuft also wirklich SSO und nicht nur eine zentrale Bereitstellung von Authentifizierung für 1:1-Verbindungen
– es gibt über 17.000 aktive Anwender
– angeboten wird SSO sowohl für Portal als auch für (BiPRO-)Online-Services
– aktuell im Test befindet sich ein X.509-Authentifizierungsverfahren (insbes. für Organisationsbenutzer) als Alternative zu den bereits unterstützen Login-Verfahren (Hardware-Token, MTAN oder nPA)
– Möglichkeit des Account-Linkings von einigen Anbietern genutzt, für die die zentralen Datenhaltung nicht akzeptabel war
– in der Entwicklung ist das provider-initiierte SSO, bei dem aus dem VU-Portal in die SSO-Anmeldung verzweigt wird (normalerweise ist es umgekehrt: der Anwender geht auf das SSO-Portal und verzweigt von da in das VU-Portal)

Auf explizite Nachfrage zum Stand der Gespräceh zwischen easy Login und GDV sagte Hr. Ulrich, die Optionen lägen auf dem Tisch; bisher wurde aber keine Einigkeit erzielt. Neue Gespräche finden aktuell nicht statt.


Digitale Kommunikation im Maklerbetrieb – analog wird digital

Gleich zu Beginn eine Aussage, die zum Nachdenken anregt: „Der Makler beschäftigt seit Beginn der Digitalisierung mehr Angestellte mit nicht wertschöpfenden Tätigkeiten als früher“.
Dass das papierlose Büro noch lange keine Realität ist, wissen wir ja. Aber kann es sein, dass alle Bestrebungen in diese Richtung nur zu Mehraufwand geführt haben? Ich persönlich glaube das nicht; dass der Makler heute mehr Zeit für nicht wertschöpfende Tätigkeiten aufbringen muss, hat wohl vor allem mit anderen Entwicklungen zu tun: erhöhte Anforderungen durch Regulierung und Verbraucherschutz, Verschlechterung des Verhältnisses von Neu- zu Bestandskunden durch Marktsättigungseffekte und möglichweise auch erhöhte Kundenanforderungen. Sicher spielt hier aber auch die Tatsache hinein, dass Versicherer einen Teil der Arbeit hin zum Makler verlagern.
Herr Sanders führte aus, dass für Makler die Versorgung mit Bestandsdaten sehr wichtig ist. Dies kann – wenn es richtig gemacht wird – durchaus mit dem GDV-Datensatz erfolgen. Eine viel genutzte Alternative zur Datenversorgung ist die BiPRO-Norm 440 für den Direkteinsprung in die Extranets. So sind die Daten immerhin schnell einsehbar (wenn auch noch lange nicht im MVP des Maklers).
Im Vergleich zur Norm 440 wird die Postkorbnorm 430 wesentlich weniger genutzt. Das hat lt. Hrn. Sanders vor allem damit zu tun, dass die Belieferung mit Dokumenten in der Praxis weder vollständig noch zuverlässig funktioniert. Außerdem wand er ein, dass rechtliche Probleme noch völlig ungeklärt sind: hier wird schließlich aus einer Bringschuld eine Holschuld gemacht – dass man das als Makler nicht unbedingt gut findet, ist klar.
Aus Maklersicht könnte die BiPRO-Norm 430.7 (Vermittlerabrechnung) noch sehr interessant sein (ganz besonders für Pools). Leider gibt es hier derzeit wohl noch keine nennenswerten Implementierungsanstrengungen auf VU-Seite.
Fazit von Hrn. Sanders: der digitale Makler braucht
– ein gutes MVP
– die richtigen Kooperationspartner
– eigenes Know-How
– Leidensfähigkeit


100 Tage MKK 4.0

Herr Missy hatte die undankbare Aufgabe, einem mehrheitlich sowohl BiPRO- also aus Easy-Login zugeneigtem Kreis aktuelle Entwicklungen rund um GDV, TGIC und das Projekt MKK zu berichten – muss in etwa so angenehm sein, wie als Bundeskanzlerin bei CSU-Parteitag zu sprechen.
Inhaltlich gab es nicht ganz viel Neuigkeiten, aber doch die eine oder andere Klarstellung: das MKK-Projekt strebt weder die Entwicklung neuer BiPRO-Normen an, noch möchte man die Inhalte einer möglichen nächsten Digitalisierungsoffensive bestimmen – die TGIC hier behandelt nur die Authentifizierung, die eigentliche BiPRO-Services laufen komplett außerhalb der TGIC und unabhängig von der Standardisierung durch den GDV. Im Gegensatz zur Darstellung auf manchen älteren Folien gibt es aber durchaus Szenarien, bei denen die TGIC-Authentifizierung verwendet wird, um damit Anwendungen innerhalb der TGIC zu betreiben. Die Idee der Neuauflage des GDV-Branchennetzes als Closed-Shop innerhalb der TGIC ist also durchaus noch nicht vom Tisch.
Aktuell sind 19.000 Makler registriert. Das Bedeutet aber nicht, dass sie aktive Nutzer wären – hier werden alle Makler aufgelistet, die beim GDV ein Konto in der Weiterbildungsdatenbank haben (also eigentlich alle). Um TGIC-SSO zu machen, müssen sich diese Makler nochmal aktiv registrieren. Interessant wäre, wie viele das bisher getan haben…
Nach Aussage von Hrn. Missy wollte die TGIC nie Portal-SSO machen, sondern immer nur Authentifizierungsdienste für Web-Services anbieten. Dass es jetzt doch ein SSO-Portal mit Einsprungmöglichkeiten in VU-Extranets gibt, haben GDV-Mitgliedsunternehmen nachträglich gefordert, um nicht mehrere Verfahren gleichzeitig vorhalten zu müssen. Wenn eine geeignete Möglichkeit zur Kooperation mit easy Login gefunden wird, dann würde der GDV kein eigenes Portal mehr betreiben. Mir scheint das angesichts der im Kern unvereinbaren Auffassungen beider Organisationen hinsichtlich der Kooperationsmöglichkeiten (Föderation vs. operative Übernahme) eher unwahrscheinlich, dass das passieren wird.
Im Anschluss an den Vortrag gab es noch lebhafte Diskussionen über Sinn und Zweck der TGIC, über die mangelnde Bereitschaft der VU, hier auf die bestehende Lösung von easy Login zu setzen, über intransparente Entscheidungswege im GDV sowie über ganz prinzipielle Schwächen rund um Autorisierungsfragen bei technischen Organisationsbenutzern – insbesondere des letzte Punkt ist eigentlich nicht dem GDV oder der TGIC anzulasten, aber diese Differenzierung fiel manchen schwer.


DS1 e.G.

Die Kollegen von VSP wurden aufgrund der Berichterstattung in der Presse kurzfristig morgens eingeladen, nachmittags zu präsentieren. Einige VU-Vertreter fanden das ziemlich gut, denn die hatten auch gerade erst aus den einschlägigen Online-Journalen von dieser Datenserver-Genossenschaft gehört und waren bereits darauf angesprochen worden. Marketingmäßig hat Herr Kinadeter also (bis dahin) einen guten Job gemacht. Letzte Woche wurde in Hamburg die Datenserver eG gegründet: eine Genossenschaft, die den Aufbau einer Intermediärsplattform zwischen Maklern und Versicherern („DS1“) betreiben will.
Im Vortrag kam allerdings nicht so richtig heraus, inwieweit sich das Konzept technisch/fachlich von vergleichbaren Ansätzen unterscheidet, die es in letzten Jahren ja vielfach gab (z.B. indatex,con:center,cobus-M,Prometheus,Synergy.Net…). In der Kürze der Zeit gelang es auch nicht zu klären, inwieweit sich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Nachrichten auf dem Weg vom Makler zum Versicherer mit Mehrwertdiensten in der Plattform selbst verträgt (denn um Mehrwertdienste auf den Daten ausführen zu können, müssten diese ja wohl in der Plattform lesbar vorliegen).
Unklar ist auch, ob es bereits eine technische Basis gibt, oder ob die Plattform erst durch die Zusammenschaltung (vom VU zu bezahlender) individueller Anbindungsprojekte entstehen wird.


Unterstützung von TAA-Prozessen zwischen Versicherer und Makler

Aus Sicht der Basler sind Fintechs und Insuretechs vom Geschäftsmodell her vielfach ganz normale Makler, so dass an diese die gleichen Anforderungen stellen zu sind wie für den klassischen „Analogmakler“. Wenn sie diese erfüllen, dann werden sie auch genauso unterstützt wie alle anderen Makler auch. Der Grund für diese Gleichbehandlung ist, dass es in Zukunft immer schwere fallen wird, hier eine trennscharfe Grenze zu ziehen – was passiert denn, wenn in Zukunft FinTechs statt studentischer Hilfskräfte Versicherungsexperten beschäftigen, die im Einzelfall individuelle Beratung anbieten? Was ist, wenn ein Makler in Zukunft manche Standardprozesse voll digital online abwickelt? Daher darf man hier auch heute nicht grundsätzlich unterscheiden.
Für die Unterstützung digitaler Prozess muss lt. Hrn. Hermann der Fokus zunächst auf den Prozess gerichtet werden – erst muss der für den Vertriebskanal passen, dann wird er digitalisiert.
Zwei Beispiele für die Angebote der Basler:
broker-online: hier fungiert die BSG als quasi hausinterner Assekuradeur, der ohne große Rücksichtnahme auf die Bestandssysteme der Basler schlanke, volldigitale Prozesse und sehr zielgruppenspezifische Produkte anbieten kann. Im Privatkundengeschäft ist hier eine Dunkelverarbeitung mit synchroner Bereitstellung der Police innerhalb von sieben Sekunden nach Beantragung erreichbar.
easytrade: hier wird dem eigentliche Portal ein schlanker, vereinfachter Standardprozess vorgeschaltet, mit dem man ohne vorherige Anmeldung sehr schnell Standarddeckungen für Kleingewerbe anbieten kann. Nur dort, wo vom Standard abgewichen wird, muss noch der vollständige Angebotsprozess im Extranet bemüht werden.
Noch ein kleiner Einblick ins Nähkästchen: die Basler speichert alle Angebot (vereinfacht oder vollständig, anonym oder personalisiert) komplett und ewig. Lediglich die persönlichen Daten werden entfernt, wenn gem. Datenschutzgesetz eine Speicherung nicht (mehr) zulässig ist. So kann man auch nach Jahren noch Auswertungen fahren und so z.B. Korrelationen zwischen bestimmten Merkmalskombinationen im Angebot und späteren Schadenverläufen ermitteln. Sicher eine gute Idee!
In der Diskussion nach dem Vortrag kam noch die grundsätzliche Frage auf, inwieweit vereinfachende Standardprozesse mit dem Beratungsauftrag des Maklers vereinbar sind. Hier kommt es vermutlich darauf an, dass der Makler diese Tools eben nur mit Bedacht einsetzt – grundsätzlich bleibt es aber sicher immer grenzwertig, wenn ein Makler für wesentliche Teile des Beratungsprozesses auf Werkzeuge des Versicherers zurückgreift.


Beim Vermittler kommt nur Durchschnitt an – Prozessdigitalisierung benötigt Datability-Standards

Herr Jörgens fokussiert sich hier einmal nicht so sehr auf Prozesse oder Produkte, sondern auf Verfügbarkeit der für den Geschäftserfolg relevanten Daten. Seine These: eine gewisse „Datensammelwut“ (also wertneutraler formuliert die Erhebung zusätzlicher, früher für den Kernprozess nicht relevanter Daten) ist zentraler Bestandteil der Digitalisierung.
Befragungen in Unternehmen haben gezeigt, dass die Bedeutung von Datenqualität in den Unternehmen zwar regelmäßig als hoch erkannt wird, dass aber die Beurteilung dieser Qualität vielfach nicht gelingt. Auch die Verantwortung für Datenqualität innerhalb einer Organisation ist oftmals nicht zufriedenstellend geregelt.
Die BiPRO-Norm 430.4 bietet die Möglichkeit, sehr detaillierte Informationen zu Bestandsdaten zu übermitteln. Die müsste aber aus den Backend kommen, was oftmals sehr schwierig ist. Herr Jörgens richtet aber den dringenden Appell an die Versicherer, nicht einfach BiPRO 430.4 auf Basis vorhandener Lösungen zur GDV-Datenversorgung zu bauen, denn dann übernimmt man die alten konzeptionellen Schwächen und gewinnt eigentlich nichts. Vielmehr regt er an, einen gemeinsamen Minimalumfang auf Basis des BiPRO-Datenmodells zu definieren, den dann alle VU implementieren. Einen entsprechenden Vorschlag hat SwissLife bereits gemacht.
Als Einsteig zur Beschäftigung mit Datenqualität an sich stellt Herr Jörgens eine aus der Literatur bekannte Methode vor, das „Friday Afternoon Mesurement“, bei dem mit sehr einfachen Mitteln statistisch Kenngrößen für die Datenqualität ermittelt weredn. Unter Anwendung der „10-fach Regel“ („Wenn Daten fehlerhaft sind, müssen sie in der Folge manuell korrigiert werden. Sind manuelle Korrekturen notwendig, steigen Prozesskosten im Gegensatz zur Dunkelverarbeitung korrekter Daten mindestens um Faktor 10.“) lassen sich dann überschlägig auch die Kosten abschätzen, die in einem Prozess durch Verbesserung der Datenqualität eingespart werden könnten.


BiPRO: Status-Quo und Entwicklungen

Dieser Vortrag hätte eigentlich den BiPRO-Themenblock am ersten Tag einläuten sollen, musste aber aus Termingründen auf den zweiten Tag verschoben werden. Relevante aktuelle Entwicklungen in der BiPRO waren daher größtenteils schon Thema am Vortag, so dass Hrn. Kern hier eher allgemeine Themen rund um den Verein und die zukünftige Ausrichtung präsentierte. So stellte er die neuen Beitrags- und Mitgliedschaftsmodelle vor, die wir auf der letzten Mitgliederversammlung im Dezember beschlossen haben, um neuen Mitgliedern den Eintritt leichter zu machen.
Er erwähnte die Aktivitäten in Österreich sowie den geplanten Ausbau von Dienstleistungen rund um die Anwendung von Normen (BiPRO-Academy, Themengruppen) sowie die Erarbeitung von Zulunftsthemen (BiPRO semantic, BiPRO Labs).
Mögliche neue Felder der Normierung könnten Schaden, Forderungsmanagement und Mandatswechsel sein; dabei müssen aber ggfs. Abstimmungen mit dem GDV erfolgen, um Doppelarbeiten möglichst zu vermeiden.


Den Kundenwünschen gerecht werden – versichert in allen Lebenslagen

Der erste von drei sehr unterschiedlichen Insuretech-Vorträgen.
SituatiVe betreibt unter der Marke Appsichern.de einen digitalen Assekuradeur für situative Versicherungen. Hier werden nach eigenem Anspruch innovative Produkte entwickelt, die durch kurze Laufzeit und niedrige Preise eher niedrigschwellig sind, die der Kunde also ohne große Bedenken spontan kaufen kann. Diese Produkte werden in Zusammenarbeit mit den Versicherern etnwickelt, die dann als Risikoträger eintreten. Typische Produkteinführungszeiten sind dabei 4-6 Wochen. Diese Produkte (z.B. WiesnSchutz, WasnSchutz, JeckenSchutz und WackenSchutz) werden dann über passende Marketingmaßnahmen (z.B Geofencing) sehr zielgruppenorientiert angeboten und erreichen daher auch entsprechend gute Conversion-Rates. Technisch ist da wohl wenig Hexenwerk; man bedient sich hier vor allem bestehender Lösungen und kombiniert diese. Allerdings ist vieles auch noch recht hemdsärmlig; insbesondere die rechtzeitige und korrekte Übermittlung der Vertragsdaten an den Risikoträger ist noch verbesserungsbedürftig – hier werden meist CSV-Dateien herumgereicht).


Digitalisierung der Altersvorsorge

Ein ganz anders FinTech-Modell. fairr.de ist rechtlich ein Mehrfachagent und arbeitet mit verschiedenen Anbietern von Altersversorgungsprodukten zusammen. Diese Produkte werden für diesen Vertriebskanal individuell zugeschnitten, denn – so die These von Herrn Puttfarken – „ein Online-Vertriebskanal mit alten Produkten funktioniert nicht; man braucht neue Produkte, die online funktionieren“. Das sind aus fairr.de-Sicht offenbar Riester-Produkte, bei denen man in der App per Schieberegler mal eben den monatlichen Beitrag ändern kann, wenn es gerade knapp wird. Außerdem sollen die Produkte so einfach sein, dass der Kunde alle Informationen findet und niemanden mehr fragen muss. Daher meinen die Kollegen auch, auf individuelle Beratung verzichten zu können.
Gerade letzteres sorgte für heftige Kritik – auch ein Mehrfachagent ist – obwohl kein Makler und daher auch nicht als Sachwalter des Kunden unterwegs – auf jeden Fall zu einer individuellen Beratung mit der entsprechenden Dokumentation verpflichtet. Insofern zeigt sich hier tatsächlich einmal die den FinTechs oftmals pauschal unterstellte Leichtfüßigkeit im Umgang mit Rechtsnormen, die anderen Akteuren oftmals im Wege stehen.


Mit Zusatzversicherungen die Kundenbindung erhöhen

Das letzte FinTech in der Runde. Rechtlich ein Makler, der anderseits aber als Pool agiert. Grundidee ist es, dem Makler die Möglichkeit zu geben, das Geschäft abzuwickeln, das sich normalerweise nicht lohnt (weil die Vergütung eben nicht in gesundem Verhältnis zum Aufwand für Beratung, Abschluss und Bestandsbetreuung steht). Das sind in diesem Geschäftsmodell vor allem Zusatzversicherungen, die teilweise situativ abgeschlossen werden (wie Reiserücktritt, Reiseabbruch, Drittfahrer-Schutz) etc. Besonderes Gewicht wird auf den Aspekt der Kundenbindung gelegt. Das erschöpft sich nicht darin, dass man als Makler über diese Plattform Dinge anbieten kann, die der Kunde braucht (das ist sicher eine notwendige Bedingung für Kundenzufriedenheit). Ebenso wichtig ist die Möglichkeit, über die Plattform Kundenkontakt zu halten (also z.B. mit Kampagnen/Mailings zu versorgen). Für mich stellt sich allerdings noch die Frage, wer damit wie Geld verdienen soll. Aber das ist bei den Start-Ups ja die falsche Frage…
Aus Maklersicht gab es auch hier einige wettbewerbs- und haftungsrechtliche Bedenken. Covomo erhält vom Kunden ein Maklermandat, verpflichtet sich aber in einem parallel mit dem „echten“ Makler zu schließenden Vertrag dazu, dieses Mandat nur für die vereinbarten Zwecke zu nutzen und die vom VU erhaltete Courtage an den eigentlichen Makler weiterzugeben. Die rechtliche Einordnung ist schwierig, denn hier vermittelt dann ja der eigentliche Makler nicht wirklich. Agiert als nur als Tippgeber? Dann hat er aber eigentlich auch keinen Anspruch auf die Abschlussprovision. Und wer da wem gegenüber wie weit haftet und wer welche Dokumentation erbringen muss, steht auch in den Sternen.

Kon­fe­renz: IT-Trends im Kun­den­ma­na­ge­ment 2017

Auch in diesem März findet wieder die alljährliche Veranstaltung der BISS GmbH statt, die als Plattform zum Austausch über Themen rund um die Schnitstellen zwischen (Versicherungs-)Vertrieb und IT dient.

Die Be­deu­tung der Points of Sa­les and Ser­vice in der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft steigt mit zu­neh­men­dem Wett­be­werb um den Kun­den. So­viel ist of­fen­sicht­lich. Aber wie hoch sind die Po­ten­tia­le zur Stei­ge­rung von Ef­fek­ti­vi­tät und Ef­fi­zi­enz im Ver­trieb? Und gibt es nicht auch un­ge­ho­be­ne Ef­fi­zi­enz­po­ten­tia­le in der Ver­triebs-IT selbst? In un­se­rer dies­jäh­ri­gen Fach­kon­fe­renz wur­de die­se Fra­ge aus ver­schie­de­nen Blick­punk­ten be­leuch­tet.

Die Kon­fe­renz wur­de als jähr­li­cher Aus­tausch zu Vertriebs- und IT-Themen 2011 ins Le­ben ge­ru­fen. Sie soll den Dia­log zwi­schen Ver­triebs- und IT-Verant­wort­li­chen in Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men för­dern und so­wohl neu­en Kon­zep­ten als auch Er­fah­run­gen aus der Pra­xis Raum ge­ben. In­zwi­schen ha­ben über 180 Teil­neh­mer aus Ver­si­che­rungs-, IT- und Be­ra­tungs­un­ter­neh­men die­ses An­ge­bot wahr­ge­nom­men. Durch den Fo­kus auf die tech­no­lo­gi­schen und struk­tu­rel­len Rah­men­be­din­gun­gen des Ver­si­che­rungs­ver­triebs ist die Ver­an­stal­tung so­wohl für Ver­triebs- wie für IT- und BO-Ma­na­ger in­ter­essant.

http://www.biss-net.com/special.conferenceregistration.jsp

DKM 2016

Am 26.10. habe ich die DKM in Dortmund besucht – der eine Tag musste reichen (kein „Warm-Up“ am Vorabend, keine „Meet-Night“ am Abend und auch kein Tag 2). Entsprechend dicht gepackt war mein Programm: bei den diversen, im Rahmen der Messe durchgeführten Kongressen gab es viele interessante Vorträge zu hören, außerdem galt es natürlich, die Gelegenheit zum persönlichen Gespräch zu nutzen. Verzichten musste ich daher auf Mittagessen, Stifte und Tüten sammeln und Promis gucken, was anscheinend für manche Besucher sehr wichtig ist.

Auch  bei der 20. „Fachmesse für die Finanz- und Versicherungswirtschaft“ (oder auch selbstbewusst „Die Leitmesse“) präsentierten zahlreiche Versicherer, Finanz- und sonstige Dienstleister ihre Angebote für Versicherungsmakler.

Entsprechend waren auch die Kongresse aufgestellt – man darf also beispielsweise bei IT-Themen nicht erwarten, dass über Bits und Bytes geredet wird; die Flughöhe ist einfach eine andere.

Trotzdem – oder gerade deshalb – gab es interessante Dinge zu hören. Natürlich wurde auch wieder viel über Digitalisierung und digitale Transformation gesprochen, wo bestenfalls Automatisierung oder – die Bezeichnung habe ich das erste Mal dafür gehört und finde sie gut – Entmaterialisierung gemeint waren; wo es also lediglich darum ging, bestehende Geschäftsmodelle mit vorhandenen Prozessen so zu implementieren, dass keine stofflichen Repräsentationen (wie Papier) mehr  notwendig sind – also die klassische Medienbruchvermeidung ohne echte Prozessoptimierung.

Und natürlich haben wir auch wieder gehört, dass Kosten sinken müssen und dass die Kommunikation zwischen Versicherer und Makler verbessert werden muss.

Spannender sind m.E. die Dinge, die darüber hinausgehen und wirklich Änderungen von Prozessen, Produkten und Geschäftsmodellen bedeuten. Was ist zu tun, wenn man Produkte für dynamische Märkte anbieten will? Was muss bei der Bestandsverwaltung passieren, wenn man auf einmal situativ „Micro-Insurance“-Produkte mit extrem kurzer Laufzeit anbieten oder in klassischen Produkten eine tägliche Kündigung zulassen möchte? Und was tut ein Versicherer, wenn er nicht die Endkundenschnittstelle den FinTechs und InsurTechs überlassen will, sondern im Gegenteil seine Präsenz im Leben des Kunden noch ausbauen will?

Schön zu sehen, dass mitlerweile eigentlich alle großen Player die Zeichen der Zeit erkannt haben, hier teilweise große Anstrengungen unternehmen und tatsächlich auch erheblich investieren.

Die Entwicklung bleibt sicher spannend: Versicherer gründen neue „digitale“ Versicherer, Versicherer gründen Start-Ups und Inkubatoren, FinTechs gründen Versicherer, Branchefremde erweitern ihre Angebote um versicherungsähnliche Leistungen…

Ich bin mir sicher, dass wir spätestens bis zur nächsten DKM 2017 einige überraschende Entwicklungen gesehen haben werden.