Am 20. und 21.06.2017 trafen sich in Berlin im Hollywood-Media-Hotel am Kurfürstendamm wieder ca. 80 Vertreter von Versicherungsunternehmen, Maklern, Maklerpools, Maklerverbänden, MVP-Herstellern, IT-Dienstleistern und Standardisierungsgremien, um den Stand der wechselseitigen Kommunikationsprozesse (bzw. deren IT-technischer Unterstützung) zu diskutieren und gemeinsam Priorisierungen für künftige Umsetzungen vorzunehmen.
Dabei wurde eine Vielzahl von Praxisberichten und Wunschvorstellungen vorgetragen, jeweils gefolgt (wenn nicht sogar unterbrochen) von einer vertiefenden Diskussion im Auditorium.
Die Inhalte der einzelne Vorträge inkl. relevanter Aspekte aus der anschließenden Diskussion sind in der Folge zusammengefasst wiedergegeben – mögliche Interpretationsspielräume gehen zu meinen Lasten.
Aktueller Umsetzungsstand der BiPRO-Normen durch die Versicherer und MVP-Hersteller
Im DVB-Makler-Audit 2016 wurde erhoben, welche Normen MVPs und Versicherer in welcher Tiefe umgesetzt haben bzw. planen umzusetzen. Nicht berücksichtigt wurden dabei die TAA-Normen 42x, die traditionell bei MVPs nicht in größerem Unfang umgesetzt werden.
Auf der MVP-Seite ist die Deeplink-Norm 440 fast flächendeckend umgesetzt. Bei den Postkorbnormen wird die Norm 430.1 von ca. 75% der Hersteller unterstützt, die 430.2 von etwa 60%. Sehr wenige Umsetzungen gibt es für 430.3/4/5, überhaupt keine für die aktuelle Vermittlerabrechnung nach 430.7.
Die aktuellen Bestandsnormen sind so gut wie nicht umgesetzt – für die 501 gibt es 1-2 Implementierungen, für 502 und 503 keine.
Bei den Versicherern haben ca. 75% die Deeplink-Norm 440 soweit umgesetzt, dass Daten und Dokumente eingesehen bzw. abgerufen werden können. Etwa 50% der VU ermöglichen über den Deeplink auch den Einstieg in Änderungsprozesse im Extranet.
Bei den Postkorbnormen sieht die Verteilung ähnlich aus wie bei den MVPs – die meisten liefern reine Dokumente (430.1) und Inkassostörfälle (430.2); bei den anderen Normen ist die Unterstützung deutlich geringer. Nicht abgefragt wurden Details zur 430.4 (unterstützte Use-Cases, Umfang der Gevo-Listen).
Bei den Normen, die im Markt im nennenswerten Umfang umgesetzt sind (440, 430.1/2) beträgt die durchschnittliche Zahl der Anbindungen pro MVP zwischen 10 und 15 VU.
Die Bandbreite des täglichen technischen Chaos im Maklerbüro
Überblick über typische Alltagsprobleme aus der Sicht eines IT-Verantwortlichen in einem Maklerhaus. Oftmals sind es Kleinigkeiten, die auf Maklerseite verhindern, dass das Optimierungspotenzial der digitalen Maklerunterstützung wirklich gehoben wird:
- Unterschiedliche Schreibweisen von Orts- oder Straßennamen führen beim Einlesen von Bestandsdaten dazu, dass Risikoorte vervielfacht werden. Das wiederum kann dazu führen, dass im MVP auch Prämien falsch ausgewiesen werden.
- Bei den Postkorbnormen gibt es keine zentrale „gelesen“-Markierung für das gesamte Maklerhaus – jeder Benutzer kann jeden Datensatz abrufen und zur Weiterverarbeitung einstellen. Das führt zu Mehrfachverarbeitungen
- Bei den wenigsten VU kann der IT-Verantwortliche im Maklerhaus selbst die Zugänge für die einzelnen Mitarbeiter administrieren
- Es bestehen teilweise Abweichungen zwischen den im Extranet angezeigten Vertragsständen und den per GDV gelieferten Daten
- Im Fehlerfall lässt sich das Problem oftmals nicht eindeutig einem Verursacher zuordnen – hier verweist der MVP-Hersteller gern auf das VU und umgekehrt
- Beim VU gibt es oftmals keinen direkten technischen Ansprechpartner (oder dieser ist schwer zu erreichen); die allgemeine Hotline oder die Maklerbetreuer sind meist nicht mit den technischen Details vertraut
Auswirkungen der Automatisierung auf den digitalen Makleralltag
Makler müssen aus verschiedenen Gründen digitalisieren: die gestiegenen Kundenansprüche fordern das, die Versicherer verlangen teilweise digitale Kommunikation, die Ineffizienz vieler Prozesse zwingt aus kaufmännischen Erwägungen dazu und nicht zuletzt ist eine hinreichende Automatisierung auch essentiell für einen irgendwann anstehenden Unternehmensverkauf.
Während Pools durch die Bündelung eine gewisse Macht über die Versicherer haben und dadurch ggfs. auch Schnittstellen und Prozesse vorgeben oder wenigstens beeinflussen können, gilt das für kleinere Einzelmakler nicht. Daher ist gerade für diese eine möglichst flächendeckende Unterstützung von BiPRO im Markt besonders wichtig. Gerade auf Seiten der MVP-Hersteller muss hier noch viel getan werden.
Abwicklung von Schadenprozessen im Maklerbüro
Makler steuern alle Vorgänge aus dem MVP heraus, daher müssen dort auch alle Daten vorliegen bzw. integriert werden. Eine voll digitale Aktenführung ist heute alternativlos, macht aber i.d.R. initial mehr Arbeit.
Im Schadenbereich gilt heute, dass der Prozess das Produkt schlägt – besonders im Privatkundengeschäft sind hochgradig manuelle und lang dauernde Schadenprozesse kaufmännisch kaum noch darstellbar. Außerdem ist heutigen Kunden kaum noch vermittelbar, warum eine Regulierungszusage oftmals mehrere Tage dauert – hier gehen Makler oft ein gewisses Risiko ein, wenn sie ihrerseits ein Zusage geben, bevor das vom VU bestätigt wurde.
Die Meldung eines Schadens an den Makler erfolgt in aller Regel telefonisch, per Mail oder per Fax. Mittelfristig sind hier voll IT-gestützte Formate und Verfahren notwendig, um die Datenqualität zu erhöhen und Medienbrüche zu vermeiden (ausfüllbare PDF-Formulare, Web-Formulare).
Mit ausgewählten (Firmen-)Kunden ist zukünftig auch eine Integration über API möglich, so dass Schäden direkt aus den führenden Systemen der Kunden digital gemeldet werden können.
Auf jeden Fall braucht der Makler dann die Möglichkeit, den Schaden digital zum VU zu transportieren. Eine manuelle Doppelanlage im Extranet des VU ist aus Maklersicht suboptimal.
Wichtig ist auch, den aktuelle Schadenstatus abrufen zu können. Das ist heute oft über das Extranet möglich; besser wäre aber eine Beauskunftung über einen Webservice gem. BiN 503.
Umsetzung digitaler Schadenprozsse mit BiPRO-Normen
Die Normen zur Bearbeitung von Schäden sind im BiPRO-Standard vollständig vorhanden: mit der Norm 503 können Schäden initial gemeldet werden. Außerdem erlaubt die Norm es auch, im Rahmen der Bearbeitung weitere Informationen im Sinne einer Nachmeldung hinzuzufügen.
Der Schadenstatus kann mit der Norm 503 durch den Makler beim VU abgefragt werden und/oder über die Norm 430.5 durch den Versicherer an den Makler geliefert werden.
Mit der Norm 430.8 existiert eine Möglichkeit, als VU Rückfragen zu einem Schaden an den Makler zu übermitteln. Die Beantwortung dieser Rückfragen kann dann durch den Makler wieder per BiN 503 erfolgen.
Seitens BiPRO e.V. wird es eine Digitalisierungsoffensive zu den Schadennorme geben (Kickoff voraussichtlich am 22.09.2017). Inhalt dieser DiO werden zunächst die Norme n430.5 und 503 sein, noch nicht der Rückfrageprozess nach Norm 430.8.
Die zeitaufwändige Vermittlerabrechnung. Praxisbericht und Wuschvorstellung
In diesem mittelständischen Maklerhaus mit 15 Mitarbeitern gibt es jährlich ca. 60.000 normale Beitragsbuchungen, dazu noch Änderungen, Dynamiken, Stornierungen etc., so dass pro Jahr etwa 100.000 Courtagebeträge verbucht werden müssen. Die manuelle Prüfung dieser Buchungen erfordert Lohnkosten von 30.000€ pro Jahr, was wirtschaftlich eigentlich kaum sinnvoll ist. Notwendig ist es aber doch, weil man sich als Kaufmann prinzipiell nicht darauf verlassen kann, dass der Versicherer schon korrekt abrechnen wird – in der Praxis gibt es häufig Differenzen.
Um den Prozess effizienter zu machen, ist eine elektronische Lieferung von maschinenlesbaren Abrechnungsdaten erforderlich. Die BiPRO-Normen sind hier in der Praxis noch keine Hilfe; Standard ist hier heute der Austausch von csv-Dateien. Leider sind von 65 Gesellschaften, mit denen abgerechnet wird (weil Geschäft vermittelt wird oder in der Vergangenheit vermittelt wurde) nur 24 in der Lage, Daten als csv oder einem in csv wandelbaren Format zu liefern; alle anderen liefern nur PDF.
Aber auch bei denen, die csv liefern können, gibt es oft noch Verbesserungspotenzial: so sollten die Dateinamen auch nach dem Entpacken noch eindeutig und sprechend sein. Außerdem sollten die Daten nicht nur zum Download bereitgestellt werden, sondern der Makler muss aktiv (z.B. per Mail) benachrichtigt werden. Eine Übermittlung der Abrechnungsdaten in einer unverschlüsselten Email oder als mit der Vermittlernummer als Kennwort „verschlüsster“ Zip-Anhang ist eigentlich nicht akzeptabel.
Wunsch an die Versicherer: man braucht als Makler einen Ansprechpartner für technischen Fragen – so ähnlich wie den Maklerbetreuer, nur eben IT-lastig.
Einblick in die 430.7-Werkstatt
Wenn man sich als Versicherer am „Ökosystem“ des Maklers orientiert, dann ist klar, dass Abrechnungsdaten maschinenlesbar geliefert werden müssen. Dazu gibt es am Markt verschiedene proprietäre Lösungen. Die GDV eNorm 3000 ist technisch veraltet, daher unterstützt die Gothaer demnächst die BiN 430.7.
Im ersten Schritt werden Abrechnungsdaten zyklisch geliefert (14 tägig); zunächst wird keine aktive Anforderung durch den Makler unterstützt. Auch der Klärungsanfrageprozess wird zunächst nicht umgesetzt; hier scheint aktuell auch noch kein großer Bedarf zu bestehen.
Gegenüber der „normalen“ Maklerpost gibt es bei der Vermittlerabrechnung gewisse Besonderheiten: so muss zum einen das PDF aus juristischen Gründen trotzdem noch geliefert werden. Außerdem gibt es im Maklerhaus oftmals unterschiedliche Berechtigungen; nicht jeder, der Maklerpost abrufen kann, darf auch Abrechnungsdaten sehen.
Maklerkommunikation 4.0 oder 0.4? Praxisberichte TGIC und Wunschvorstellungen Teil 1
Im Einsatz ist das MVP VIAS von Lutronik . Bei der TGIC ist man als Organisationsbenutzer angebunden. Über BiPRO-Postkorbnormen klappt der Dokumentenabruf mit ca. 10 VU, mit dem Rest nicht.
Die Zuordnungsdaten an den Dokumenten sind oft nicht gut genug für eine automatische Weiterverarbeitung. Im Schnitt sind 30% der übertragenen Dokumente völlig unbrauchbar (meist deshalb, weil Post, die vom Makler an das VU geschickt wurde, hier wieder zurückgelifert wird).
Klare Botschaft: als Makler muss man in IT investieren, um in Zukunft das Geschäft noch vernünftig betrieben zu können.
Wie geht’s mit der TGIC voran? Praxisberichte TGIC und Wunschvorstellungen Teil 2
Die Anbindung als Organisationsbenutzer erfordert noch manuelle Prozesse; eine durchgängig maschinengestützte Administration wie bei natürlichen Personen ist noch nicht möglich.
Die TGIC-Dokumentation ist nicht besonders gut, dafür bietet GDV Services einen guten Support.
VUs bieten z.T. unterschiedliche Services für natürliche Personen und Organisationsbenutzer (bspsw. 430 nur für Organisationsbenutzer, 440 nur für natürliche Personen).
Problem für viele VU ist, dass beim Organisationsbenutzer die Rechtesteuerung im MVP erfolgt – das passt ganz grundsätzlich nicht zum Deep-Link-Konzept und erfordert mindestens, dass die Navigation im Extranet eingeschränkt wird.
Eigentlich ist aber gerade der Organisationsbenutzer mit Berechtigungssteuerung im MVP der eigentliche Benefit der TGIC.
Für die Zukunft hoffen Makler noch auf Zusatznutzen der TGIC durch Zugriff auf das Branchennetz. Dazu bedarf es aber noch politischer Aktivtäten.
Dokumententransfer, aktueller Stand und weitere Herausforderungen am Beispiel „blau direkt“
Für die reine Tarifierung einfacher Sachprodukte braucht man nicht unbedingt einen BiPRO-Webservice – wohl aber da, wo die Produkte komplexer werden und/oder dynamisch erzeugte Dokumente benötigt werden. Was aber entscheidend wichtig ist, ist Lieferung von digitaler Maklerpost, von Bestandsdaten und von maschinenlesbaren Abrechnungsdaten. Blau direkt nimmt keine VU mehr neu in Vergleiche auf, wenn nicht mindestens der 430-Service, die Lieferung von GDV-Daten und Abrechnungsdaten als csv angeboten werden.
Intern kennt blau direkt nur BiPRO, nicht das GDV-Format. Deshalb wandelt blau direkt GDV-Daten mit einem „BiPRO-Washer“ von nepatec in das Modell gemäß 430.4.
In Zukunft braucht man neben der Gevo-ausgelösten Übertragung von Vorgangs- und Vertragsdaten (430.4 UC-6) auch die 500er Normen, um aktuelle Auskünfte zu erhalten und Änderungsprozesse auslösen zu können. Dabei müssen die Services nicht notwendigerweise direkt auf die Hostbestände wirken; es reicht grundsätzlich, wenn hier eine zwischengeschaltete Vertriebsdatenbank eingesetzt wird, wenn diese mindestens einmal täglich synchronisiert wird.
Dokumententransfer, aktueller Stand und weitere Herausforderungen am Beispiel „AMS“
Echter Mehrwert für den Makler entsteht erst, wenn Gevos und Dokumenten branchenweit einheitlich geliefert werden – alle Gesellschaften, alle Sparten, alle Gevos (oder wenigstens alle die gleichen Gevos).
In der Praxis gestaltet sich die Qualitätskontrolle bei der Dokumentenlieferung schwierig – wenn in einem bestimmten Zeitraum kein Dokument kommt, kann der jeweilige Gevo nicht aufgetreten sein; es kann aber auch ein Fehler vorliegen. Da der Consumer das nicht prüfen kann, ist es wichtig, dass der Service seitens des VU entsprechend überwacht wird.
Die Lieferung von Dokumenten ist für die Versicherer die Pflicht und in der Branche auch schon recht gut umgesetzt. Die nächsten Schritte müssen 430.5 und 430.7 sein.
Live-Demo AMS: Schadenmeldung durch Endkunden im Portal, Vorgang landet automatisch beim Makler im MVP. Dann geht es leider nicht weiter, weil der Versicherer keinen Service für die Schadenmeldung anbietet.
Derzeit kann zur Akzeptanz des Endkundenportals durch die Kunden noch wenig gesagt werden; auf jeden Fall drängen die Makler auf entsprechende Funktionalität.
Bedeutung der VU-Erstauskunft
Heute gibt es eine 1:1-Beziehung zwischen Versicherungsvertrag und einem betreuenden Vermittler. Nur dieser Betreuer bekommt Informationen zu diesem Vertrag.
Um neue Geschäftsmodelle (FinTechs) zu ermöglichen, aber auch um es einem Makler überhaupt zu ermöglichen, erstmal ein passendes Angebot zu machen, ohne gleich die komplette Maklervollmacht zu benötigen und die Betreuung aller Verträge des Kunden zu übernehmen, muss eine Trennung von Auskunftsvollmacht und Vermittlerstatus erfolgen. So wäre z.B. auch möglich, Prozessbeteiligten, die keine Vermittler sind (z.B. Anwälte oder Steuerberater) Vertragsauskünfte zu liefern. Diese Forderung ist Kernaussage der Berliner Digitalerklärung.
Unabhängig von dieser Trennung müssen aber auch echte Bestandsübernahmeprozesse digitalisiert und beschleunigt werden – derzeit verursachen solche Prozesse auf beiden Seiten immense manuelle Aufwände. Und Durchlaufzeiten von mehreren Monaten sind für Endkunden immer weniger vermittelbar.
Das BiPRO-Projekt „Maklermandat“ adressiert diese Problematiken. Technisch verwandt ist die Frage nach den neuen Auskunfts- und Portabilitätsrechten gemäß EU-DSGO. Allerdings ist der Umfang der Daten in beiden Use-Cases deutlich verschieden. Insofern wird die im Projekt Maklermandat entstehende Norm vermutlich nicht 1:1 für die Datenportabilität einsestzbar sein.
VU-Erstauskunft aus Sicht des klassischen Vermittlers
Der „normale Makler“ hat keine Schmerzen mit Bestandsänderungsprozessen, auch wenn die gern schneller gehen dürften. Aber auch für den klassischen Makler ist die Beauskunftung ohne BÜ alternativlos für effiziente Prozesse (z.B. Vorversichereranfrage im Rahmen der Beratung)
Push vs. Poll
VU stellen heute Dokumente meist einmal täglich im Batch bereit. Das reicht heute nicht mehr: erstens erwartet die Kunden die Antworten schneller, zweitens führt die Bewirtschaftung per Batch zu Lastspitzen. Das lässt sich auch an den Fehlerraten erkennen: wo im Batch bewirtschaftet wird, ist die Zuverlässigkeit beträchtlich schlechter als bei Echtzeitlieferung.
Tarifrechner-Renaissance: Deshalb brauchen wir BiPRO 500er…
b-tix renoviert die Angebotssoftware und zeigt hier erstmalig den aktuellen Entwicklungsstand. Funktional geht das in Richtung Vergleicher – allerdings nur insofern, als dass der Anwender nur das Produkt wählt, nicht explizit den Anbieter. Das Programm rechnet dann Produkte verschiedener Anbieter parallel und erlaubt dann den Absprung in den Abschlussprozess des konkreten Anbieters. Ein fachlicher Vergleich der Produkte findet allerdings nicht statt. Das Ranking der verschiedenen Anbieter und Produkte erfolgt nach einem geheimen Algorithmus. Einige Einflussfaktioren auf das Ranking sind aber bekannt – einer ist bspsw. die Performance der Webservices.
Den VU stellt b-tix 10 Anforderungen:
- Tarifierung (getQuote) muss sein
- Tarifierung muss mit technischem User und ohne Angabe einer echten Vermittlernummer funktionieren
- Tarifierung unter Vorbehalt mit Annahme von Default-Werten
- Performance (bei 100 echt parallelen Requests muss die Antwortzeit bei KV und Komposit < 1s sein, bei LV <3s)
- 480-Listenservice (einer pro Unternehmen, nicht mehrere)
- Vollgenerische Risikofragen (get[Quote|Offer|Order]Questions)
- Die elektronische Schreibmaschine ([g|s]etOrder) ist out
- Man braucht [g|s]etOrderQualified in allen Sparten
- eSignatur muss unterstützt sein (einfache Signatur reicht)
- 500er Normen zur Beauskunftung – eine lokale Speicherung und Synchronisation von Bestandsdaten braucht man im Zeitalter des Cloud-Computing nicht mehr
Maklerprozesse im Neugeschäft – Praxisbericht und Wunschvorstellung (Teil 1)
Verwendetes MVP ist ab-Agenta mit dem b-tix-Client. Leider sind dort nur wenige VU vertreten, mit denen eine Vereinbarung besteht – obwohl manche VU durchaus entsprechende Services anbieten.
Die unterschiedlichen Zugangsverfahren und Passwortalterungsstrategien erschweren den Zugang massiv.
Im Fehlerfall gibt es oft keine anwendertauglichen Meldungen (im Beispiel haben wir einen Stack-Trace gesehen!), außerdem fehlt der Ansprechpartner (MVP-Hersteller, b-tix oder VU?)
Maklerprozesse im Neugeschäft – Praxisbericht und Wunschvorstellung (Teil 2)
Im verwendeten MVP (VIAS von Luntronik= sind verschiedene TAA-Integrationen hinterlegt (BiPRO und proprietär). Diese werden vom Makler aber nicht verwendet, weil der Vergleich fehlt – der Makler geht immer erst über ein Vergleichsprogramm wie Nafi.
Wunschvorstellung : Kunden- und Vertragsdaten sind im MVP und können von dort an ein Vergleichsprogramm übergeben werden (keine erneute Eingabe). Und aus dem Vergleicher heraus müsste man dann den konkreten Produktgeber wählen und – wiederum ohne erneute Dateneingabe – direkt in den Abschlussprozess mit Dunkelpolicierung kommen.
Der digitale Angebots- und Antragsprozess – wo steht die Branche mit ihren TAA-Prozessen im Jahr 2017?
TAA-Prozesse sind als Indikator für den Stand der Branche bzgl. der gesamten Digitalisierung gut geeignet
Beim Homebanking gibt es den HBCI-Standard seit 1995 – und der funktioniert immer noch und wird auch aktuell von FinTechs für neue Geschäftsmodelle genutzt.
BiPRO dagegen ist immer noch – zumindest im Bereich TAA – weit weg von einem echten Standard: nicht alle VU unterstützen BiPRO; die, die es tun, bilden meist nicht die komplette Produktlandschaft ab und dann werden auch noch VU-individuelle Erweiterungen modelliert (teilweise selbst da, wo es eigentlich im Standard-Modell bereits Felder gibt).
Für einen Vergleicher ist BiPRO daher nicht ausreichend.
Es besteht der Verdacht, dass die Branche Unterscheidung als Selbstdefinition ansieht. Warum sonst gibt es z.B. individuelle Berufelisten, wo es doch eine ARGE-Liste mit 35.000 Einträgen gibt, die eigentlich alle Merkmale enthält, die man bei den individuellen Listen so findet?
Recht gut digitalisiert ist die KFZ-Versicherung. Dort gab es allerdings durch die Einführung des zentralen Fahrzeugregisters und der elektronischen Versicherungsbestätigung durch die Regulatorik einen externen Treiber. Das ist symptomatisch: nur da, wo externe Treiber vorhanden sind, bewegt sich wirklich etwas.
Und wenn denn einmal digitale Prozesse vorhanden sind, werden die vom Makler oft nur schleppend angenommen. Als Beispiel wurde vers.diagnose genannt, ein Online-Tool, mit dem der Makler anonym und kostenlos eine Risikoprüfung bei 13 VU durchführen kann. Stattdessen versenden Makler noch immer Risikovoranfragen, obwohl das einen immensen manuellen Aufwand auf beiden Seiten verursacht und außerdem datenschutzrechtlich höchst bedenklich ist.
Yes, we can
Beim Abruf von Maklerpost werden täglich im Schnitt ca. 10.000 Dokumente übertragen. Dabei treten teilweise mehrere Hundert technische Fehler pro Tag auf. Diese Fehler verursachen manuellen Aufwand und sorgen für eine verspätete Zustellung beim Makler.
Bestimmte Fehlerkategorien sind auf Lastspitzen zurückzuführen und treffen Gesellschaften, die per Batch bewirtschaften deutlich häufiger als solche, die near-time ausliefern.
Insgesamt laufen diese Services weniger stabil, als man sich das für geschäftskritische Komponenten wünschen würde. Aber es gibt eine gute Nachricht – mit der Zeit sinken die Fehlerraten; es wird also besser.
Technische Kommunikation VU – Assekuradeur – Makler
Wenn Digitalisierung Standardisierung bedeutet, dann werden Innovationen behindert und die Interessen kleinerer Akteure werden nicht ausreichend berücksichtigt.
So normiert BiPRO z.B. keine Meldeprozesse zwischen Assekuradeur und VU. Und durch die Zementierung der Spartentrennung im Datenmodell müssen innovative spartenübergreifende Deckungskonzepte spätestens bei der Abbildung auf das BiPRO-Modell wieder auf klassische Bündelung reduziert werden.
Die Branche wäre gut beraten, ihre Standards nicht nur auf Multiplikatoren wie Vergleicher und Pools auszurichten, sondern ebenso die Interessen der kleineren Akteure zu berücksichtigen.
Darüberhinaus sollte man nicht nur nationale Märkte betrachten – sowohl bei der Einbeziehung multinational tätiger Unternehmen (VU, Vermittler oder Softwarehersteller) als auch beim Outsourcing von IT-Dienstleistungen ist es ein Hindernis, dass BiPRO nur auf Deutsch verfügbar ist.
Zusammenfassung und Verfeinerung der 2016er Prioritätenliste
Gegenüber dem letzten Jahr hat sich die Priorisierung nicht grundsätzlich geändert. Festzustellen ist allerdings, dass die Fortschritte bisher nicht so groß waren wie letztes Jahr erwartet – 500er Normen sind immer noch nicht implementiert und die Deeplink-Norm 440 ist immer noch die, die dem Makler den größten Nutzen zu bringen scheint.
Die aktuelle Prioritätenliste sieht so aus
Prio 0: 430.4 UC-6 (geschäftsvorfallgesteuerte Übermittlung von Geschäftsvorfallskennung, Zuordnungsdaten und ggfs. Dokumenten)
Prio 1:
- 501/502 Bestandseinsicht (Consumer-ausgelöste Lieferung von Partner- und Vertragsdaten). In Szenarien, in denen die Ordnungsbegriffe des VU (VSNR, Partnernummer) beim Consumer nicht vorliegen, wären auch die Suchkontexte 480.4 und 480.5 wichtig.
- 4. UC-4 (geschäftsvorfallgesteuerte Übermittlung von Geschäftsvorfallskennung, Nettodaten und ggfs. Dokumenten); dieser Use-Case wird aber weniger wichtig, wenn Gevos mit flächendeckend verfügbarer 430.4 UC-6 übermittelt werden und die zugehörigen Bestandsdaten über einen 50x-Service gezogen werden können
Prio 2:
- Bestandsdatenänderung (502,503)
Prio 3: Vermittlerabrechnung und Schadenbearbeitung
– 430.7 Vermittlerabrechnung
– 503 Schadenmeldung
– 430.5 Schadenauskunft
Prio 4: TAA (42x)
Persönliches Fazit
Ein wenig Optimismus vom letzten Mal ist verflogen, man hat gesehen, dass die Umsetzungen gerade der 500er Normen doch schwieriger sind als erwartet.
Erkennbar ist aktuell ein Dissens zwischen den Verfechtern der klassischen Bestandsdatenbewirtschaftung nach Art des GDV-Datensatzes, die über GDV-Daten oder besser 430.4 UC 1 und 2 Bestandsdaten vom VU erhalten und bei sich im MVP einspielen wollen und den Anhängern der Cloud-Computing-Welt, in der man die Synchronisierung von Datenbeständen aus verschiedenen Quellen überhaupt nicht mehr anstrebt, sondern die Daten an Ort und Stelle im verantwortlichen System lässt und sie bei Bedarf per Service abruft.
Natürlich sind hier auch die unterschiedlichen Geschäftsmodell relevant – ein Einzelmakler hat sicher in höheres Interesse daran, seinen Bestand komplett lokal im MVP zu halten als das bei einem Pool der Fall wäre.
Und klar ist auch: es gibt Makler, die nicht in IT investieren wollen und auch nicht bereit sind, ihr Geschäft bei einem Pool abzugeben. Diese Makler werden von den diversen Angeboten zur IT-Integration nicht erreicht und werden über kurz oder lang vom Markt verschwinden, weil sie immer weniger in der Lage sein werden, gleichzeitig allen regulatorischen Anforderungen zu genügen und auch ihr Bestandsgeschäft wirtschaftlich zu betreiben.